Die Türkei steht ausländischen Unternehmen offen, und eine Gründung geht schneller, als viele erwarten. Entscheidend ist, die richtige Struktur zu wählen und die aufenthaltsrechtliche Situation des Gründers von Anfang an richtig aufzustellen.
Dürfen Ausländer ein Unternehmen in der Türkei besitzen?
Ja — Ausländer können türkische Gesellschaften in den meisten Branchen grundsätzlich vollständig allein besitzen, ohne einen lokalen Partner. Eine kleine Zahl regulierter Branchen unterliegt besonderen Regeln; vergewissern Sie sich daher, dass Ihre Tätigkeit nicht beschränkt ist, bevor Sie sich festlegen.
Die Wahl der Struktur
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung — die häufigste Wahl für KMU und Gründer, mit auf das Kapital beschränkter Haftung;
- Aktiengesellschaft — geeignet für größere Vorhaben, Investitionen und Anteilsübertragungen;
- Zweigniederlassung oder Verbindungsbüro — für ausländische Unternehmen, die in die Türkei expandieren, statt neu zu gründen.
Die richtige Form wirkt sich auf Steuern, Unternehmensführung und darauf aus, wie leicht Sie Investitionen hereinholen können — entscheiden Sie sie also bewusst.
Eine spätere Änderung der Struktur ist kostspielig. Wählen Sie Gesellschaftsform, Anteilsaufteilung und Tätigkeitsumfang von vornherein mit fachkundiger Beratung — sie prägt alles Weitere.
Die Gründungsschritte
- Den Firmennamen reservieren und die Satzung vorbereiten;
- Steuernummern für die Gesellschaft sowie für ausländische Gesellschafter/Geschäftsführer beschaffen;
- Das erforderliche Kapital einzahlen und beim Handelsregister anmelden;
- Die steuerlichen und, wo einschlägig, sozialversicherungsrechtlichen Registrierungen abschließen.
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Gründer: Arbeit und Aufenthalt
Der Besitz einer Gesellschaft verleiht für sich genommen noch nicht das Recht, in ihr zu arbeiten; Gründer, die aktiv mitarbeiten wollen, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, die wiederum den Aufenthalt absichert. Planen Sie die aufenthaltsrechtliche Seite parallel zur Gründung, damit Sie nicht am Ende Ihr eigenes Unternehmen nicht betreiben können.
Steuerliche Grundlagen
Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer sowie laufenden Erklärungs- und Buchführungspflichten, und die meisten Unternehmen lassen sich für die Umsatzsteuer registrieren. Ein lokaler Steuerberater, der mit Ihrem Anwalt zusammenarbeitet, hält Sie vom ersten Tag an rechtskonform.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen türkischen Partner?
In der Regel nein — vollständiges ausländisches Eigentum ist in den meisten Branchen zulässig.
Kann ich das Unternehmen aus dem Ausland führen?
Sie können es aus dem Ausland besitzen, doch eine aktive Tätigkeit in der Türkei erfordert in der Regel eine Arbeitserlaubnis; der laufende Betrieb kann zudem eine lokale Präsenz oder Vertretung voraussetzen.
Wie lange dauert die Gründung?
Mit einer vollständigen Akte geht es vergleichsweise schnell; die Fristen hängen von der Struktur und den erforderlichen Registrierungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Berechtigt mich der Besitz einer türkischen Gesellschaft dazu, in der Türkei zu leben und zu arbeiten?
Nein — Beteiligung und Arbeitsrecht sind zweierlei. Gründer, die aktiv im Unternehmen mitarbeiten, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, die ihrerseits einen Aufenthalt tragen kann. Planen Sie die aufenthaltsrechtliche Seite parallel zur Gründung, damit Sie am Ende nicht eine Gesellschaft besitzen, die Sie rechtlich nicht betreiben dürfen.
Brauche ich einen türkischen Partner, um eine Gesellschaft zu gründen?
Grundsätzlich nein. Ausländer können eine türkische Gesellschaft in den meisten Branchen vollständig allein halten, ohne lokalen Partner. Für eine kleine Zahl regulierter Branchen gelten besondere Vorschriften — lassen Sie sich daher von einer Gesellschaftsrechtlerin oder einem Gesellschaftsrechtler bestätigen, dass Ihre geplante Tätigkeit keinen Beschränkungen unterliegt, bevor Sie sich binden.
Welche Rechtsform sollte ein kleines Unternehmen in ausländischer Hand wählen?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket) ist die häufigste Wahl für KMU und Gründer; die Haftung ist auf das Kapital beschränkt. Eine Aktiengesellschaft passt zu größeren Vorhaben und Anteilsübertragungen, während eine Zweigniederlassung oder ein Verbindungsbüro sich für eine ausländische Gesellschaft eignet, die in die Türkei expandiert. Da ein späterer Formwechsel kostspielig ist, sollten Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse und Tätigkeitsumfang von Anfang an beraten festgelegt werden.
Was sind die wesentlichen Schritte der Gründung?
Im Groben: Firmenname reservieren und die Satzung vorbereiten, Steuernummern für die Gesellschaft und die ausländischen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer beschaffen, das Kapital wie erforderlich einzahlen und die Eintragung im Handelsregister vornehmen, anschließend die steuerlichen und, soweit einschlägig, die sozialversicherungsrechtlichen Anmeldungen abschließen. Mit vollständigen Unterlagen geht es verhältnismäßig zügig, wobei die Dauer von der Struktur und den erforderlichen Registrierungen abhängt.
Brauche ich einen türkischen Partner?
Grundsätzlich nein — vollständiges ausländisches Eigentum ist in den meisten Branchen zulässig.
Kann ich die Gesellschaft aus dem Ausland führen?
Halten können Sie sie aus dem Ausland; für eine aktive Tätigkeit in der Türkei ist jedoch in der Regel eine Arbeitserlaubnis erforderlich, und der laufende Betrieb kann zudem eine Präsenz oder Vertretung vor Ort verlangen.
Wie lange dauert die Gründung?
Mit vollständigen Unterlagen geht es verhältnismäßig zügig; die Dauer hängt von der Struktur und den erforderlichen Registrierungen ab.
Offizielle Quellen
Regeln, Gebühren und Grenzwerte ändern sich. Prüfen Sie alles in diesem Ratgeber bei der offiziellen Quelle, bevor Sie handeln.
- Göç İdaresi BaşkanlığıAusländerbehörde
- Gelir İdaresi BaşkanlığıSteuerbehörde
- Türkiye Barolar BirliğiRechtsanwaltskammer — Anwalt prüfen
- Tapu ve KadastroGrundbuch