Sich in Griechenland selbständig zu machen, ist für Ausländer durchaus machbar, läuft aber über eine bestimmte Abfolge von Registrierungen — Finanzamt, Sozialversicherung und gegebenenfalls die örtliche Kammer —, die in der richtigen Reihenfolge erledigt werden muss. Das Gesetz selbst ist nicht das Hindernis; zu verstehen, welche Schritte für Sie gelten und in welcher Reihenfolge, ist es meist schon.
Ob Sie als Freiberufler nach Athen oder Thessaloniki ziehen, als digitaler Berufstätiger auf die Inseln umsiedeln oder ein Nebenprojekt in eine angemeldete Tätigkeit überführen — der nachstehende Rahmen gilt weitgehend für Menschen, die rechtmäßig in Griechenland arbeiten. Regeln, Zahlen und Schwellenwerte ändern sich im Laufe der Zeit; betrachten Sie dies daher als allgemeinen Hintergrund und nicht als Beratung zu Ihrer eigenen Situation.
Können Ausländer in Griechenland selbständig sein?
Grundsätzlich ja — doch Ihr Recht, sich anzumelden und selbständig zu arbeiten, hängt zunächst von Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ab, und hier unterscheiden sich Ausländer am stärksten von griechischen Staatsangehörigen. Ihre grundlegende Berechtigung, im Land zu leben und zu arbeiten, muss in Ordnung sein, bevor die gewerblichen Registrierungen sinnvoll werden.
- EU-/EWR- und Schweizer Bürger genießen Niederlassungsfreiheit und können sich grundsätzlich weitgehend zu denselben Bedingungen wie griechische Staatsangehörige selbständig machen, vorbehaltlich der Registrierung.
- Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die ausdrücklich eine selbständige wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit gestattet; nicht jede Erlaubniskategorie tut dies, prüfen Sie daher, was Ihre zulässt, bevor Sie sich festlegen.
Dies ist der einzige wichtigste Punkt für Ausländer: Eine Erlaubnis, die eine abhängige Beschäftigung gestattet, gestattet nicht automatisch die Selbständigkeit, und die Anmeldung einer Tätigkeit, zu deren Ausübung Sie nicht berechtigt sind, kann sowohl aufenthaltsrechtliche als auch steuerliche Probleme verursachen. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Status selbständige Arbeit abdeckt, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Die Wahl Ihrer Rechtsform
Die meisten Personen beginnen als Einzelunternehmer (eine Einzelperson, die ein Gewerbe oder einen Beruf im eigenen Namen ausübt), was die einfachste und günstigste Struktur ist und das, was man üblicherweise mit „Freiberufler" oder „Selbständiger" meint. Der wesentliche Nachteil besteht darin, dass Sie und das Unternehmen rechtlich dieselbe Person sind, sodass Sie persönlich für dessen Schulden haften.
Wenn Ihre Tätigkeit ein echtes Haftungsrisiko birgt, Partner einbezieht oder Sie Wachstum erwarten, kann eine Gesellschaft — etwa eine private Kapitalgesellschaft oder eine Form mit beschränkter Haftung — besser zu Ihnen passen, indem sie Ihr Privatvermögen vom Unternehmen trennt. Jede Struktur bringt unterschiedliche Gründungskosten, Buchführungspflichten und steuerliche Behandlung mit sich, sodass die richtige Wahl von Ihrer Situation abhängt und nicht von einer einzigen „besten" Antwort.
Die zentralen Registrierungsschritte
Selbständig zu werden ist weniger ein einzelner Akt als eine kurze Abfolge von Registrierungen, und die richtige Reihenfolge spart viel Zeit. Im Großen und Ganzen sollten Sie damit rechnen:
- Eine griechische Steuernummer (AFM) beschaffen bei der Steuerbehörde — die Grundlage für alles Weitere und etwas, das Sie benötigen, bevor Sie eine Tätigkeit anmelden können.
- Eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) erhalten und sich beim zuständigen Sozialversicherungsträger registrieren, da Selbständige in eigenem Namen Beiträge leisten.
- Den Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden beim Finanzamt und dabei die richtigen Tätigkeitscodes für das wählen, was Sie tatsächlich tun.
- Sich bei der örtlichen Kammer oder Berufskammer eintragen, wo Ihre Tätigkeit dies erfordert; einige reglementierte Berufe haben eigene Aufnahmeregeln.
- Eine regelkonforme Rechnungsstellung einrichten, typischerweise über die offizielle elektronische Plattform, die griechische Unternehmen zur Ausstellung und Übermittlung von Belegen nutzen.
Mehrere dieser Schritte lassen sich inzwischen online beginnen, doch die Formulare und Nachweise sind auf Griechisch und setzen Vertrautheit mit dem System voraus. Viele Neulinge arbeiten vom ersten Tag an mit einem Buchhalter (logistis) zusammen und für die Struktur- und Erlaubnisfragen auch mit einem Anwalt.
Steuer- und Rechnungsstellungspflichten
Nach der Registrierung wird eine selbständige Person in Griechenland auf das berufliche Einkommen besteuert und muss ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen. Die Einkommensteuer wird auf Ihren Nettogewinn nach gesetzlich festgelegten Stufen erhoben, und Sie geben in der Regel eine jährliche Einkommensteuererklärung ab und leisten Vorauszahlungen auf die Steuer des Folgejahres. Die meisten Tätigkeiten fallen zudem unter die Umsatzsteuer, das heißt, Sie weisen sie auf Ihren Rechnungen aus, geben periodische Umsatzsteuererklärungen ab und führen das Vereinnahmte ab; einige kleine Tätigkeiten und bestimmte Dienstleistungen können steuerbefreit oder außerhalb des Anwendungsbereichs liegen, prüfen Sie daher, wo Ihre einzuordnen ist.
Die Rechnungsstellung ist streng reguliert. Griechenland betreibt ein zentrales elektronisches System zur Ausstellung und Übermittlung von Geschäftsbelegen, und Ihre Rechnungen müssen in der Regel darüber erstellt und gemeldet werden. Ein örtlicher Buchhalter übernimmt typischerweise die Meldungen, doch als Unternehmensinhaber bleiben Sie dafür verantwortlich, korrekte Rechnungen auszustellen, Aufzeichnungen aufzubewahren und Fristen einzuhalten.
Sozialversicherung für Selbständige
Selbständige in Griechenland zahlen ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge, die Renten-, Kranken- und damit verbundenen Schutz finanzieren, statt dass diese von einem Arbeitgeber einbehalten werden. Die Beiträge sind in Klassen gegliedert oder werden je nach den für Ihre Tätigkeit geltenden Regeln auf Ihr Einkommen berechnet, und sie stellen einen realen und wiederkehrenden Kostenfaktor dar, der von Anfang an in Ihre Preisgestaltung eingerechnet werden sollte. Die genauen Beträge und Kategorien sind gesetzlich festgelegt und werden periodisch überarbeitet; kalkulieren Sie sie daher ein und vergewissern Sie sich des aktuellen Standes, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.
Wenn Sie in einem anderen Land Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, kann die Lage komplexer sein. Innerhalb der EU und im Rahmen verschiedener bilateraler Abkommen bestehen Regeln, um Doppelzahlungen zu vermeiden und zu koordinieren, wo Sie versichert sind. Wenn Sie aus dem Ausland ziehen oder grenzüberschreitend arbeiten, lohnt es sich, dies sorgfältig zu prüfen, da es sowohl Ihre Kosten als auch Ihre künftigen Ansprüche betrifft.
Häufige Fallstricke für Ausländer
Die meisten Probleme, auf die Neulinge stoßen, lassen sich mit der richtigen Beratung zu Beginn vermeiden. Die immer wiederkehrenden sind hervorzuheben:
- Anzunehmen, eine Aufenthaltserlaubnis gestatte die Selbständigkeit, obwohl sie nur eine Beschäftigung oder gar nichts erlaubt.
- Die Wahl falscher Tätigkeitscodes, was sich auf Ihre umsatzsteuerliche Behandlung und die für Sie geltenden berufsrechtlichen Regeln auswirken kann.
- Die Unterschätzung der Sozialversicherungsbeiträge und der Pflicht zu Steuervorauszahlungen, mit der Folge eines Liquiditätsengpasses.
- Verdeckte Beschäftigung als freiberufliche Tätigkeit zu behandeln — Vollzeit für einen einzigen „Kunden" zu arbeiten, der Ihre Arbeit steuert, kann als Beschäftigung umqualifiziert werden, mit Folgen für beide Seiten.
- Erklärungsfristen zu versäumen, da Sanktionen und Zinsen anfallen und sich schnell summieren können.
Wenn Ihre Steueransässigkeit zwischen Griechenland und einem anderen Land aufgeteilt ist oder Sie Kunden im Ausland haben, lassen Sie sich beraten, wo Sie besteuert werden, bevor Sie annehmen, Griechenland sei die einzige Rechtsordnung mit einem Anspruch auf Ihr Einkommen.
Es richtig machen
Die Selbständigkeit in Griechenland ist für Ausländer gut erreichbar, doch die Einzelheiten — Ihr aufenthaltsrechtlicher Status, die gewählte Rechtsform, die Registrierungsabfolge sowie Ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten — greifen ineinander, und die Zahlen und Schwellenwerte verschieben sich im Laufe der Zeit. Da so vieles von Ihrer konkreten Erlaubnis, Tätigkeit und Ihren Umständen abhängt, ist der sicherste Schritt vor der Anmeldung, mit einem qualifizierten Wirtschaftsanwalt in Griechenland zu sprechen, üblicherweise zusammen mit einem örtlichen Buchhalter, der die aktuellen Regeln bestätigen und Sie von Anfang an korrekt aufstellen kann.