Wenn Sie ein Haus in Griechenland besitzen, dort Ihren Ruhestand verbringen oder familiäre Bindungen zum Land haben, ist es hilfreich zu verstehen, wie das griechische Erbrecht Ihren Nachlass behandelt. Zwei Gedanken sind dabei am wichtigsten: Griechenland schützt nahe Angehörige durch das Pflichtteilsrecht, und eine EU-Verordnung erlaubt es Ihnen, zu wählen, welches Recht eines Landes Ihren Nachlass regelt. Eine vorausschauende Planung kann Ihrer Familie ein langwieriges und kostspieliges Verfahren ersparen.
Pflichtteilsrecht: warum nahe Angehörige nicht einfach übergangen werden können
Das griechische Erbrecht folgt der kontinentaleuropäischen Tradition des Pflichtteilsrechts (des „Pflichtteils“ oder nomimi moira). Anders als in England oder vielen US-Bundesstaaten steht es Ihnen grundsätzlich nicht frei, Ihr Vermögen jedem zu hinterlassen, dem Sie möchten. Ein gesetzlich festgelegter Anteil ist für Ihre nächsten Angehörigen vorbehalten, und ein Testament kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen.
Die geschützten Erben sind typischerweise Ihre Kinder (und deren Nachkommen), Ihr überlebender Ehepartner und, falls keine Nachkommen vorhanden sind, Ihre Eltern. Als grobe Regel wird der Pflichtteil als Bruchteil dessen berechnet, was jeder dieser Erben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte, wenn es kein Testament gegeben hätte, wobei der Rest einen „frei verfügbaren Teil“ bildet, den Sie frei vererben können. Die genauen Bruchteile hängen davon ab, wer Sie überlebt und wie viele Erben es gibt.
In der Praxis kann ein Ausländer, der ein griechisches Testament errichtet und alles etwa einem Partner oder einer wohltätigen Organisation hinterlässt, feststellen, dass geschützte Angehörige dennoch ihren Pflichtteil geltend machen können. Diese Regeln und Quoten können sich ändern, bestätigen Sie daher die aktuelle Rechtslage mit einem Anwalt, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.
Die EU-Erbrechtsverordnung und die Wahl Ihres Heimatrechts
Für Todesfälle ab August 2015 gilt in Griechenland die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012, oft „Brüssel IV“ genannt). Sie soll verhindern, dass Familien sich für einen einzigen Nachlass mit mehreren verschiedenen Erbrechtssystemen befassen müssen.
Die Grundregel lautet, dass das Recht des Landes, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, Ihre gesamte Erbfolge regelt, unabhängig davon, wo sich Ihre Vermögenswerte befinden. So könnte bei einem Ausländer, der sich tatsächlich in Griechenland niedergelassen hat, standardmäßig griechisches Recht, einschließlich des Pflichtteilsrechts, auf seinen weltweiten Nachlass angewendet werden.
Die Verordnung bietet zudem eine wichtige Option: Sie können stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen, um Ihre Erbfolge zu regeln, und zwar durch eine ausdrückliche Rechtswahlklausel in Ihrem Testament.
- Ein Staatsangehöriger eines Landes ohne Pflichtteilsrecht (zum Beispiel des Vereinigten Königreichs oder vieler Common-Law-Staaten) kann unter Umständen dieses Recht wählen und sich mehr Freiheit darüber bewahren, wie der Nachlass aufgeteilt wird.
- Wenn Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie in der Regel das Recht jeder von ihnen wählen.
- Die Wahl sollte klar formuliert sein; sie wird nicht einfach deshalb angenommen, weil Sie Ausländer sind.
Die Verordnung ist technisch, und wie die Gerichte der einzelnen Länder sie anwenden, kann unterschiedlich sein. Ob eine Rechtswahl in Ihrer konkreten Situation Pflichtteilsansprüche tatsächlich ausschließt, ist genau die Art von Frage, die man einem qualifizierten Berater stellen sollte.
Griechische Testamente und wie sie errichtet werden
Ein Testament ist der klarste Weg, Ihre Wünsche festzulegen und eine Rechtswahl zu treffen. Das griechische Recht erkennt mehrere Formen an, die häufigsten sind:
- Eigenhändiges Testament – vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben. Einfach und privat, aber leicht zu verlieren oder anzufechten.
- Öffentliches (notarielles) Testament – einem Notar in Anwesenheit von Zeugen diktiert. Formeller und schwerer anzufechten, dafür weniger privat.
- Geheimes Testament – einem Notar in versiegelter Form übergeben.
Ein im Ausland wirksam errichtetes Testament kann in Griechenland oft anerkannt werden, doch die Abstimmung ist wichtig. Viele Ausländer, die griechische Immobilien besitzen, führen ein gesondertes Testament für ihr griechisches Vermögen, das sorgfältig formuliert ist, damit es ein Testament im Heimatland nicht versehentlich widerruft oder mit ihm in Konflikt gerät. Wird dies falsch gemacht, kann ein Teil des Nachlasses ohne klare Anweisungen bleiben.
Wenn es kein Testament gibt
Ohne ein gültiges Testament geht der Nachlass nach den griechischen Regeln der gesetzlichen Erbfolge über, die eine feste Reihenfolge der Erben festlegen, beginnend mit Ehepartner und Kindern. Das Ergebnis entspricht möglicherweise nicht dem, was Sie gewollt hätten, was einer der Gründe ist, warum sich eine vorausschauende Planung lohnt.
Nachlassabwicklung und der Umgang mit ausländischen Vermögenswerten
Die Abwicklung eines Nachlasses in Griechenland ist überwiegend ein notarielles und behördliches Verfahren und kein gerichtsgesteuertes, sofern kein Streit besteht. Grob gesagt müssen Erben in der Regel:
- Die Sterbeurkunde und eine Bescheinigung beschaffen, die bestätigt, ob ein Testament vorhanden ist.
- Die Erbschaft vor einem Notar annehmen (die Annahme kann ausdrücklich oder in manchen Fällen stillschweigend erfolgen).
- Etwaige Immobilien auf ihren Namen im zuständigen Grundbuch oder Kataster eintragen.
- Eine Erbschaftsteuererklärung einreichen und etwaige fällige Steuern zahlen.
Erben können eine Erbschaft möglicherweise auch innerhalb einer strengen Frist ausschlagen, was wichtig ist, wenn der Nachlass mit Schulden belastet ist. Wird dieses Zeitfenster versäumt, kann dies bedeuten, dass man Verbindlichkeiten erbt, daher ist die Frist wichtig und sollte frühzeitig mit einem Anwalt geprüft werden.
Erbschaftsteuer und der ausländische Bezug
Griechenland erhebt Erbschaftsteuer, mit Sätzen und Freibeträgen, die davon abhängen, wie eng der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist. Nahe Angehörige genießen in der Regel niedrigere Sätze und höhere Freibeträge als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte. Freibeträge und Sätze ändern sich von Zeit zu Zeit, betrachten Sie daher jede Zahl als ungefähr und bestätigen Sie die aktuellen Werte mit einem Steuerberater oder Anwalt. Wenn Vermögenswerte oder Erben in mehr als einem Land angesiedelt sind, kommen auch grenzüberschreitende Besteuerung und etwaige einschlägige Abkommen ins Spiel.
Praktische Hinweise für Ausländer
- Eine griechische Steuernummer (AFM) wird in der Regel benötigt, um den Nachlass abzuwickeln und Steuern zu zahlen.
- Im Ausland lebende Erben handeln oft über eine Vollmacht, damit ein Vertreter die Anmeldungen vor Ort erledigen kann.
- Ausländische Dokumente benötigen in der Regel eine offizielle Übersetzung und oft eine Apostille, um anerkannt zu werden.
Ein paar Worte, bevor Sie handeln
Die griechische Erbfolge liegt am Schnittpunkt von Pflichtteilsrecht, EU-Regeln und örtlicher Nachlasspraxis, und kleine Formulierungsentscheidungen können große Folgen für Ihre Familie haben. Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen, keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation, und die Regeln und Zahlen, die er berührt, können sich im Laufe der Zeit ändern. Bevor Sie ein Testament errichten oder ändern, das Recht wählen, das Ihren Nachlass regelt, oder eine Erbschaft annehmen, lohnt es sich sehr, mit einem qualifizierten griechischen Erbrechtsanwalt zu sprechen, der Ihre Umstände prüfen und die aktuelle Rechtslage bestätigen kann.