Wenn Sie in Deutschland leben, Immobilien besitzen oder Vermögen halten, können die Regeln, die bestimmen, wer erbt und wie viel Steuer gezahlt wird, ungewohnt wirken. Mit ein wenig Planung können die meisten Ausländer diese Ergebnisse klar gestalten und Überraschungen für die Menschen vermeiden, die sie zurücklassen.
Wie das deutsche Erbrecht Ausländer betrifft
Das deutsche Erbrecht unterscheidet sich von den Common-Law-Systemen, mit denen viele Auswanderer aufgewachsen sind. Zwei Merkmale überraschen Neulinge tendenziell.
Das erste ist die Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge): Wenn jemand stirbt, geht sein Nachlass als Ganzes auf die Erben über, die in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintreten, einschließlich etwaiger Schulden. In der Regel gibt es keinen gesonderten Nachlassverwalter, der den Nachlass abwickelt, wie es in England oder den Vereinigten Staaten oft der Fall ist.
Das zweite ist das Noterbrecht, bekannt als der Pflichtteil (Pflichtteil). Nahe Familienangehörige, typischerweise Kinder, ein Ehegatte und in manchen Fällen die Eltern, haben grundsätzlich Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn ein Testament versucht, sie auszuschließen. Als Regel können Sie nach deutschem Recht nahe Angehörige nicht einfach vollständig enterben. Das macht es wichtig zu verstehen, welches Recht für Ihren Nachlass gilt, bevor Sie davon ausgehen, dass die Erwartungen aus Ihrem Heimatland übertragbar sind.
Die EU-Erbrechtsverordnung und welches Recht gilt
Für Todesfälle ab August 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung (oft Brüssel IV genannt, Verordnung 650/2012), welches Landesrecht im größten Teil der EU auf einen grenzüberschreitenden Nachlass anwendbar ist. Deutschland nimmt daran teil.
Die allgemeine Grundregel ist, dass die Erbfolge dem Recht des Landes unterliegt, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Auf einen in Deutschland lebenden Auswanderer würde also standardmäßig deutsches Erbrecht auf seinen weltweiten Nachlass angewandt und nicht das Recht seines ursprünglichen Heimatlandes.
Die Verordnung erlaubt auch eine Rechtswahl. Sie können in Ihrem Testament in der Regel bestimmen, dass stattdessen das Recht eines Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, Ihre Erbfolge regelt. Beispielsweise kann ein britischer oder irischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland möglicherweise sein Heimatrecht wählen.
Einige wichtige Grenzen
- Die Verordnung erfasst, welches Erbrecht anwendbar ist; sie harmonisiert nicht die Erbschaftsteuer. Die Steuer wird gesondert behandelt, sodass deutsche Steuer auch dann anfallen kann, wenn das Erbrecht eines anderen Landes den Nachlass regelt.
- Irland und Dänemark sind nicht an die Verordnung gebunden, und das Vereinigte Königreich ist ihr nie beigetreten, was für Staatsangehörige dieser Länder zusätzliche Komplexität schaffen kann.
- Ob und wie eine Rechtswahl in Ihrer Situation funktioniert, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und den Umständen ab. Diese Regeln sind technisch und können sich im Laufe der Zeit ändern, lassen Sie sich daher die aktuelle Rechtslage von einer Anwältin oder einem Anwalt bestätigen.
Die deutsche Erbschaftsteuer in allgemeinen Zügen
Deutschland erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbschaft- und Schenkungsteuer). Wichtig ist, dass die Steuer anknüpfen kann, wenn entweder der Verstorbene oder der Erbe in Deutschland ansässig ist oder wenn in Deutschland belegene Vermögenswerte wie Immobilien betroffen sind, selbst bei Nichtansässigen.
Das System funktioniert über Steuerklassen und persönliche Freibeträge, die auf dem Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben beruhen. Als allgemeines Muster gilt:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten tendenziell den großzügigsten steuerfreien Freibetrag und die niedrigsten Sätze.
- Kinder und Stiefkinder erhalten in der Regel einen erheblichen Freibetrag.
- Entferntere Verwandte und nicht verwandte Erben, etwa Freunde oder unverheiratete Partner, erhalten meist deutlich kleinere Freibeträge und unterliegen höheren Sätzen.
Die Sätze steigen progressiv mit dem Wert des Erbes und sind für entfernte oder nicht verwandte Erben höher. Es gibt zudem besondere Vergünstigungen, etwa für das Familienheim und bestimmte Betriebsvermögen, vorbehaltlich von Bedingungen.
Die genauen Freibetragswerte und Satzstufen ändern sich im Laufe der Zeit und hängen stark von Ihren Umständen ab. Behandeln Sie alle Zahlen, die Sie online lesen, als ungefähr und lassen Sie sich die aktuellen Schwellenwerte von einer qualifizierten Beraterin oder einem qualifizierten Berater bestätigen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Achten Sie auf Doppelbesteuerung
Wenn Sie oder Ihre Erben Bindungen zu mehr als einem Land haben, könnte dieselbe Erbschaft an zwei Orten besteuert werden. Deutschland hat nur eine begrenzte Zahl von Erbschaftsteuerabkommen, doch innerstaatliche Anrechnungsregeln können die Doppelbesteuerung in manchen Fällen verringern. Grenzüberschreitende Nachlässe verdienen zu diesem Punkt eine gezielte Beratung.
Testamente, die deutsches Vermögen erfassen
Ein klares Testament zu errichten, ist für die meisten Ausländer mit einer Verbindung zu Deutschland der einzelne nützlichste Schritt.
Das deutsche Recht erkennt bestimmte Testamentsformen an, darunter ein vollständig handschriftliches Testament (vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben) und ein notarielles Testament, das vor einer deutschen Notarin oder einem deutschen Notar errichtet wird. Ein notarielles Testament kostet mehr, kann aber Risiken hinsichtlich der Formgültigkeit verringern und die spätere Abwicklung vereinfachen.
Wichtige zu bedenkende Punkte:
- Ein Testament oder zwei? Wenn Sie Vermögen in mehreren Ländern halten, entscheiden Sie sorgfältig, ob Sie ein einziges weltweites Testament oder getrennte Testamente je Land verwenden. Schlecht aufeinander abgestimmte Testamente können einander versehentlich widerrufen.
- Rechtswahl. Wenn Sie möchten, dass Ihr Heimatrecht statt deutschen Rechts gilt, muss diese Wahl in der Regel im Testament selbst zum Ausdruck gebracht werden.
- Pflichtteil. Planen Sie um den Pflichtteil herum, anstatt anzunehmen, Sie könnten nahe Angehörige frei enterben.
- Praktischer Zugang. Denken Sie an die Sprache, daran, wo das Testament verwahrt wird, und daran, ob das Zentrale Testamentsregister Deutschlands genutzt werden sollte, damit das Dokument tatsächlich aufgefunden wird.
Paare sollten sich zudem bewusst sein, dass das gemeinschaftliche „Berliner Testament" in Deutschland beliebt ist, aber eigene Abwägungen hinsichtlich Steuer und Flexibilität mit sich bringt, die es sich zu besprechen lohnt, bevor man es übernimmt.
Ein paar Worte, bevor Sie handeln
Eine grenzüberschreitende Erbschaft bringt Erbrecht, Steuer und die Formalitäten mehrerer Länder zusammen, und die Einzelheiten verschieben sich, wenn Gesetze und Werte aktualisiert werden. Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und keine Beratung für Ihre besondere Situation. Bevor Sie ein Testament errichten oder ändern, das für Ihren Nachlass maßgebliche Recht wählen oder um die deutsche Erbschaftsteuer herum planen, lohnt es sich sehr, mit einer qualifizierten örtlichen Anwältin oder einem qualifizierten örtlichen Anwalt zu sprechen, idealerweise mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Nachlässen, die oder der die aktuellen Regeln bestätigen und auf Ihre Umstände zuschneiden kann.