Um als Ausländer legal in der Türkei zu arbeiten, benötigen Sie fast immer eine Arbeitserlaubnis — und in den meisten Fällen treibt der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer, den Antrag voran. So fügt sich das zusammen.
Wer eine Arbeitserlaubnis benötigt
Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei beschäftigt sind, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, bevor sie die Arbeit aufnehmen. Die Erlaubnis dient gewöhnlich zugleich als Aufenthaltsrecht für ihre Gültigkeitsdauer, sodass ein separater Aufenthaltstitel während ihrer Gültigkeit üblicherweise nicht erforderlich ist. Eine Arbeit ohne Genehmigung kann zu Geldbußen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber führen und sich auf künftige Anträge auswirken.
Die Rolle des Arbeitgebers
Die meisten Arbeitserlaubnisse werden von einem türkischen Arbeitgeber im Namen des ausländischen Arbeitnehmers beantragt. Das bedeutet, dass Sie in der Regel zuerst ein Stellenangebot benötigen. Der Arbeitgeber reicht den Antrag ein und muss üblicherweise Voraussetzungen in Bezug auf das Unternehmen und die Stelle erfüllen. Einige Kategorien — etwa bestimmte selbständige oder Spezialisten-Verfahren — funktionieren anders, klären Sie daher, welcher Weg auf Sie zutrifft.
Was üblicherweise erforderlich ist
- Ein unterzeichnetes Stellenangebot oder ein Arbeitsvertrag;
- Gültiger Reisepass und Lichtbilder;
- Für die Stelle relevante Qualifikationen oder Berufserfahrung;
- Unternehmensunterlagen des Arbeitgebers; und
- Übersetzungen und Beglaubigungen, sofern angefordert.
Nehmen Sie die Beschäftigung erst auf, sobald die Erlaubnis erteilt ist. Mit einem Touristenstatus zu arbeiten oder während ein Antrag lediglich „anhängig“ ist, ist ein häufiger und kostspieliger Fehler.
Lassen Sie sich mit Einwanderungsanwälten in der Türkei zusammenbringen — kostenlos.
Bearbeitungszeiten und Verlängerungen
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Kategorie und Vollständigkeit der Unterlagen. Die Erlaubnisse werden für einen festgelegten Zeitraum erteilt und vor Ablauf verlängert, in der Regel solange dieselbe Beschäftigung fortbesteht. Ein Arbeitgeberwechsel erfordert im Allgemeinen einen neuen Antrag, planen Sie Übergänge daher sorgfältig.
Familienangehörige
Familienangehörige erhalten durch Ihre Erlaubnis nicht automatisch das Recht zu arbeiten; sie benötigen eine eigene Grundlage für den Aufenthalt und, falls sie arbeiten möchten, ihre eigene Genehmigung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Arbeitserlaubnis selbst beantragen?
Die meisten Verfahren werden vom Arbeitgeber geführt und setzen zuerst ein Stellenangebot voraus; einige Spezialisten- oder selbständige Kategorien unterscheiden sich davon. Ein Anwalt kann Ihnen sagen, welcher Weg zu Ihnen passt.
Benötige ich auch einen Aufenthaltstitel?
In der Regel nein — eine gültige Arbeitserlaubnis deckt Ihr Aufenthaltsrecht für ihre Gültigkeitsdauer grundsätzlich mit ab.
Was passiert, wenn ich den Arbeitsplatz wechsle?
Ein neuer Arbeitgeber bedeutet in der Regel einen neuen Antrag; gehen Sie nicht davon aus, dass die bestehende Erlaubnis übertragen wird.