Sie haben einen Prozess im Ausland gewonnen, doch die Vermögenswerte oder die Gegenpartei befinden sich in der Türkei? Ein ausländisches Urteil vollstreckt sich nicht von selbst – in der Regel müssen Sie es zunächst von einem türkischen Gericht anerkennen und für vollstreckbar erklären lassen. So funktioniert das.
Anerkennung vs. Vollstreckung
Es gibt zwei verwandte Konzepte. Anerkennung bedeutet, dass ein türkisches Gericht das ausländische Urteil als gültig akzeptiert; Vollstreckung (tenfiz) bedeutet, dass es in der Türkei vollzogen werden kann, etwa gegen Vermögenswerte. Bei Zahlungsurteilen benötigen Sie in der Regel die Vollstreckung; bei Statusangelegenheiten (wie einer Scheidung) kann die Anerkennung ausreichen.
Was das Gericht prüft
Ein türkisches Gericht, das ein ausländisches Urteil überprüft, prüft typischerweise Voraussetzungen wie:
- Gegenseitigkeit oder eine staatsvertragliche Grundlage mit dem Ursprungsland (je nach Angelegenheit);
- dass das ausländische Gericht ordnungsgemäß zuständig war;
- dass die grundlegenden Verfahrensrechte des Beklagten gewahrt wurden (ordnungsgemäße Benachrichtigung und Gelegenheit zur Stellungnahme);
- dass das Urteil rechtskräftig ist und nicht gegen die türkische öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt.
Das Gericht verhandelt den Sachverhalt nicht erneut – es prüft, ob diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die meisten Ablehnungen beruhen auf Verfahrensrechts- oder Ordre-public-Gründen. Diese vorauszusehen – und zu dokumentieren, dass das ausländische Verfahren fair war – ist der Punkt, an dem Fälle gewonnen oder verloren werden.
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Das Verfahren im Überblick
- Beschaffung einer rechtskräftigen, beglaubigten Abschrift des ausländischen Urteils mit amtlicher Übersetzung;
- Einreichung einer Anerkennungs-/Vollstreckungsklage beim zuständigen türkischen Gericht;
- Auseinandersetzung mit etwaigen Einwänden (Zuständigkeit, Benachrichtigung, öffentliche Ordnung);
- nach Stattgabe gegebenenfalls Übergang zur Vollstreckung gegen Vermögenswerte.
Typische Hürden
Fälle scheitern an fehlender Rechtskraft, Mängeln bei der Zustellung an den Beklagten im Ausland, unvollständiger Beglaubigung/Übersetzung oder an Argumenten zur öffentlichen Ordnung. Die Akte so vorzubereiten, dass diese Punkte vorweggenommen werden, ist der praktische Schlüssel zum Erfolg.
Häufig gestellte Fragen
Wird das türkische Gericht meinen Fall erneut verhandeln?
Nein – es prüft die grundlegenden Voraussetzungen, nicht den Sachverhalt, wobei die Gegenseite innerhalb dieser Grenzen Einwände erheben kann.
Benötige ich das Originalurteil?
In der Regel benötigen Sie eine rechtskräftige, beglaubigte Abschrift mit amtlicher Übersetzung; Ihr Anwalt wird die genaue Form bestätigen.
Wie lange dauert es?
Das hängt vom Gericht und davon ab, ob die Gegenseite den Fall bestreitet; eine unbestrittene, gut vorbereitete Akte geht schneller.