Spanischer Staatsbürger zu werden ist ein langer, aber gut kartierter Weg, und für die meisten Ausländer beginnt er mit Jahren rechtmäßigen Aufenthalts statt mit einem einzelnen Antrag. Welchen Weg Sie einschlagen, hängt weitgehend davon ab, woher Sie stammen und von Ihrer Familiengeschichte, und die Zeitrahmen können sich von einem Antragsteller zum nächsten enorm unterscheiden.
Die allgemeine Regel: zehn Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Für die meisten Ausländer baut die Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt (nacionalidad por residencia) im Allgemeinen auf einem langen Zeitraum durchgehenden, rechtmäßigen und aktuellen Aufenthalts in Spanien auf, bevor Sie einen Antrag stellen können, häufig mit etwa zehn Jahren beschrieben. „Rechtmäßig“ bedeutet, dass Sie durchgängig einen gültigen Aufenthaltsstatus hatten, und „durchgehend“ bedeutet, dass Sie keine langen Auslandsaufenthalte verbracht haben, die Ihren Aufenthalt unterbrachen.
Dieser lange Zeitraum ist die Grundlinie, doch mehrere Gruppen qualifizieren sich deutlich früher. Die verkürzten Zeiträume bestehen, um engere Bindungen an Spanien zu honorieren, sei es durch Asyl, Familie oder gemeinsame Geschichte und Sprache.
- Ein kürzerer Zeitraum, oft mit etwa fünf Jahren beschrieben, für Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde.
- Ein deutlich verkürzter Zeitraum, häufig mit etwa zwei Jahren angegeben, für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie für Personen sephardisch-jüdischer Herkunft.
- Der kürzeste Zeitraum, oft mit etwa einem Jahr beschrieben, für mehrere familienbezogene Konstellationen, die nachfolgend erörtert werden.
Diese Kategorien und die genauen Qualifikationszeiträume sind gesetzlich festgelegt und können streng ausgelegt werden. Die Regeln ändern sich, lassen Sie sich daher Ihre konkrete Situation und die aktuellen Kriterien von einer qualifizierten Anwältin oder einem Anwalt bestätigen, bevor Sie Ihre Jahre zählen.
Kürzere Wege über Familie und Ehe
Der kürzeste Weg deckt eine Reihe familiärer Verbindungen ab. Er kann beispielsweise auf jemanden zutreffen, der mit einem spanischen Staatsangehörigen verheiratet ist, nach einem Zeitraum der Ehe und echten Lebensgemeinschaft, auf jemanden, der in Spanien geboren wurde, oder auf bestimmte Personen, deren Elternteil oder Großelternteil ursprünglich Spanier war.
Ehe mit einem spanischen Staatsbürger
Die Ehe verleiht die Staatsbürgerschaft nicht automatisch. Sie benötigen in der Regel weiterhin einen Zeitraum rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien während der Ehe, und die Behörden prüfen genau, ob die Beziehung echt und fortbestehend ist. Die Ehe und der Aufenthalt müssen sich üblicherweise überschneiden, nicht bloß auf dem Papier bestehen.
Staatsbürgerschaft kraft Abstammung und besondere Programme
Manche Personen qualifizieren sich durch Abstammung statt durch Aufenthalt, darunter Kinder spanischer Eltern und bestimmte Nachkommen, die von besonderer Gesetzgebung zur historischen Erinnerung erfasst sind. Diese Programme werden im Laufe der Zeit eröffnet und geschlossen und haben eigene Fristen und Dokumentenanforderungen, sodass es sich lohnt, zu prüfen, ob ein aktuelles Programm auf Ihre Familie zutrifft, bevor Sie sich auf den üblichen Aufenthaltsweg verlassen.
Sprach- und Integrationsprüfungen
Von den meisten erwachsenen Antragstellern auf Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt wird typischerweise verlangt, zwei vom Cervantes-Institut durchgeführte Prüfungen zu bestehen. Sie sind ein üblicher Bestandteil des Verfahrens, und viele Antragsteller bereiten sich mit einem kurzen Kurs darauf vor.
- Die DELE A2-Spanischprüfung, die grundlegende Sprachbeherrschung nachweist. Staatsangehörige von Ländern, in denen Spanisch Amtssprache ist, sind in der Regel befreit.
- Die CCSE-Prüfung zu verfassungsrechtlichem und soziokulturellem Wissen über Spanien, die Regierung, Geografie, Kultur und das alltägliche bürgerliche Leben abdeckt.
Die CCSE stützt sich im Allgemeinen auf einen veröffentlichten Fragenpool, sodass sich gezieltes Lernen tendenziell auszahlt. Befreiungen bestehen typischerweise für Minderjährige und für Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen, die sie an der Teilnahme an den Prüfungen hindern. Bestehensgrenzen, Gebühren und Befreiungen können sich ändern, prüfen Sie daher die aktuellen Anforderungen vor der Buchung mit einer qualifizierten Beraterin oder einem Berater.
Wie das Verfahren in der Praxis aussieht
Anträge auf Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt werden im Allgemeinen elektronisch eingereicht, gestützt auf Dokumente wie Ihre Aufenthaltsnachweise, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunden, ein Führungszeugnis aus Spanien und oft auch aus Ihrem Herkunftsland sowie den Nachweis der beiden Prüfungen. Ausländische Dokumente müssen in der Regel legalisiert oder mit einer Apostille versehen und amtlich übersetzt werden.
Nach der Einreichung müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen. Die Bearbeitung kann viele Monate und mitunter länger dauern, und die Zeitrahmen verschieben sich mit der Verwaltungsauslastung, sodass Sie jede Schätzung als Näherung behandeln sollten. Bei Genehmigung schwören Sie üblicherweise Treue auf die Verfassung und den König und lassen die Staatsbürgerschaft eintragen; erst dann ist sie vollendet. Da ein einziges fehlendes oder falsch übersetztes Dokument Verzögerungen oder eine Ablehnung verursachen kann, empfinden es viele Antragsteller als beruhigend, die Unterlagen vor der Einreichung prüfen zu lassen.
Doppelte Staatsangehörigkeit: was Sie möglicherweise aufgeben müssen
Hier werden viele Ausländer überrascht. Als allgemeine Regel erwartet Spanien von den meisten neuen Staatsbürgern durch Aufenthalt, dass sie bei der Vereidigung ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Der Verzicht wird gegenüber den spanischen Behörden erklärt, und das spanische Recht behandelt Sie danach grundsätzlich als Spanier.
Es gibt eine wichtige Ausnahme. Staatsangehörigen iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft ist es im Allgemeinen gestattet, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der spanischen zu behalten. Für alle anderen ist die doppelte Staatsangehörigkeit nach spanischen Regeln in der Regel nicht zulässig, selbst wenn Ihr Heimatland den Verzicht möglicherweise nicht förmlich anerkennt.
Wie Ihr Herkunftsland diese Erklärung behandelt, ist eine gesonderte Rechtsfrage, die seinen eigenen Gesetzen unterliegt. Wenn es Ihnen wichtig ist, Ihren aktuellen Reisepass zu behalten, verdient dieser Punkt vor einer Verpflichtung eine sorgfältige, länderspezifische Beratung.
Einige praktische Hinweise
- Führen Sie saubere Aufzeichnungen über Ihre Aufenthaltstitel, Ein- und Ausreisen; Lücken können die Anforderung des „durchgehenden Aufenthalts“ unterbrechen.
- Beantragen Sie Führungszeugnisse und Personenstandsurkunden frühzeitig, da Legalisierung und Übersetzung Zeit beanspruchen.
- Bestätigen Sie, welcher Qualifikationszeitraum auf Sie zutrifft, statt die lange Grundregel vorauszusetzen.
- Behandeln Sie Gebühren, Bearbeitungszeiten und Bestehensgrenzen als Näherung und änderungsanfällig.
Wie es von hier aus weitergeht
Die Wege zur spanischen Staatsbürgerschaft sind gut etabliert, doch die Einzelheiten, die über Ihren Fall entscheiden, etwa der genaue Qualifikationszeitraum, Ihr Aufenthaltsverlauf und die Folgen für die doppelte Staatsangehörigkeit, hängen von Ihren individuellen Umständen und von Regeln ab, die sich im Laufe der Zeit ändern. Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen statt Rechtsberatung, sodass ein kurzes Gespräch mit einer qualifizierten örtlichen Einwanderungsanwältin oder einem Anwalt Ihnen helfen kann, zu bestätigen, welcher Weg zu Ihnen passt, Ihren Zeitrahmen zu prüfen und die kleinen Fehler zu vermeiden, die Anträge am häufigsten verzögern.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Jahre Aufenthalt brauche ich, bevor ich die spanische Staatsangehörigkeit beantragen kann?
Für die meisten Ausländer gilt als Grundfall ein langer Zeitraum ununterbrochenen, rechtmäßigen und aktuellen Aufenthalts, üblicherweise mit rund zehn Jahren beschrieben. Mehrere Gruppen erfüllen die Voraussetzungen deutlich früher: häufig rund fünf Jahre für anerkannte Flüchtlinge, rund zwei Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie für Personen sephardischer Herkunft, und rund ein Jahr in verschiedenen familienbezogenen Konstellationen. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt und werden teils streng ausgelegt — klären Sie daher vorab, welche für Sie gilt, bevor Sie Ihre Jahre zählen.
Ich bin mit einer spanischen Staatsangehörigen verheiratet. Erhalte ich dadurch automatisch die Staatsangehörigkeit?
Nein. Die Eheschließung verleiht die Staatsangehörigkeit nicht automatisch. In der Regel ist weiterhin ein Zeitraum rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien während bestehender Ehe erforderlich, und die Behörden prüfen genau, ob die Beziehung tatsächlich besteht und fortdauert. Ehe und Aufenthalt müssen sich üblicherweise überschneiden und nicht bloß auf dem Papier bestehen.
Gibt es Sprach- oder Wissensprüfungen, und kann ich davon befreit werden?
Von den meisten volljährigen Antragstellern der Einbürgerung durch Aufenthalt werden typischerweise zwei vom Instituto Cervantes durchgeführte Prüfungen verlangt: die Sprachprüfung DELE A2 und der Test CCSE zu Verfassung und soziokulturellem Wissen. Staatsangehörige von Ländern, in denen Spanisch Amtssprache ist, sind vom DELE grundsätzlich befreit; Befreiungen bestehen typischerweise auch für Minderjährige und Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen. Bestehensgrenzen, Gebühren und Befreiungen können sich ändern — prüfen Sie daher die aktuellen Anforderungen vor der Anmeldung.
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um Spanier zu werden?
Häufig ja. Als Grundregel erwartet Spanien von den meisten durch Aufenthalt Eingebürgerten, bei der Eidesleistung auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten. Es gibt eine wichtige Ausnahme: Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft dürfen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Wie Ihr Heimatstaat diese Erklärung bewertet, ist eine gesonderte Frage seines eigenen Rechts — holen Sie deshalb länderspezifischen Rat ein, wenn Ihnen der Erhalt Ihres Passes wichtig ist.
Offizielle Quellen
Regeln, Gebühren und Grenzwerte ändern sich. Prüfen Sie alles in diesem Ratgeber bei der offiziellen Quelle, bevor Sie handeln.
- Agencia TributariaSteuerbehörde
- Abogacía EspañolaRechtsanwaltskammer — Anwalt prüfen
- Registradores de EspañaGrundbuch