Anwälte für Erbrecht in München (2026)
International law firm in Munich providing English-language advice to corporate and private clients on immigration, employment, family, inheritance and property law.
Munich firm advising foreign nationals and companies on immigration, labour, inheritance and related matters, with multilingual staff.
English-speaking Munich firm led by Benjamin F. Schreiber handling family, labour, corporate, real estate and inheritance matters.
German-American firm with a Munich office advising on US-German business transactions, tax, inheritance and probate, and cross-border litigation.
Einen Erbrechtsanwalt in München finden
Erb- und Nachlassangelegenheiten in Deutschland – grenzüberschreitende Erbfolge, das Aufsetzen eines Testaments, das auch ausländisches Vermögen erfasst, die Abwicklung des Nachlasses eines im Ausland verstorbenen Angehörigen, Pflichtteilsregelungen und das Nachlassverfahren – hängen davon ab, welches nationale Recht anwendbar ist, sowie von örtlichen Verfahren, bei denen aus dem Ausland leicht Fehler unterlaufen. Der richtige Anwalt in München versteht, wie das Recht von Deutschland ausländische Erben und ausländisches Vermögen behandelt und wie sich ein Nachlass ohne kostspielige Fehltritte voranbringen lässt.
Jede hier aufgeführte Kanzlei gibt ihre Tätigkeitsschwerpunkte und Arbeitssprachen an und bearbeitet die Erbrechtsangelegenheiten, mit denen Ausländer in München am häufigsten konfrontiert sind. Die Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei ist stets kostenlos und völlig unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Welches nationale Recht ist auf meine Erbschaft anwendbar, wenn sich Vermögen in mehr als einem Land befindet?
Das hängt von Faktoren ab wie dem Wohnort des Verstorbenen, seiner Staatsangehörigkeit und dem Belegenheitsort des Vermögens sowie in manchen Fällen von einer im Testament getroffenen Rechtswahl. Ein Anwalt in München kann Ihnen erläutern, wie Deutschland Ihre Situation behandeln würde und wie sich dies mit dem anderen beteiligten Land vereinbaren lässt.
Kann ich den Nachlass eines in Deutschland verstorbenen Angehörigen abwickeln, ohne die Landessprache zu sprechen?
Ja. Viele Kanzleien hier arbeiten auf Englisch und in weiteren Sprachen und unterstützen regelmäßig ausländische Erben. Sie können das örtliche Nachlassverfahren sowie den Verkehr mit Gerichten und Behörden in Ihrem Namen übernehmen, sodass Sie den Vorgang nicht in einer Sprache abwickeln müssen, die Sie nicht beherrschen.
Muss ich nach Deutschland reisen, um einen Nachlass abzuwickeln oder meinen Anteil geltend zu machen?
Häufig nicht. Ein örtlicher Anwalt kann in der Regel aufgrund einer Vollmacht für Sie tätig werden und das Nachlassverfahren, den Schriftverkehr und die Kommunikation mit den Behörden aus der Ferne erledigen. Vergleichen Sie einige Kanzleien und fragen Sie, wie jede Ihre Angelegenheit handhaben würde, bevor Sie sich entscheiden.
Sie möchten nicht einzeln vergleichen?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen einmalig und lassen Sie sich mit bis zu fünf erbrecht Kanzleien in München zusammenbringen.