Das spanische Sondersteuerregime für Zuzügler—international bekannt als Beckham-Gesetz (Beckham Law) gemäß Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF)—gehört zu den attraktivsten Steuerstrukturen Europas für Führungskräfte, hochqualifizierte Spezialisten und digitale Nomaden. Qualifizierte Expats werden in Spanien steuerlich wie Nichtansässige behandelt und zahlen auf spanische Arbeitseinkünfte bis 600.000 € eine pauschale Einkommensteuer von nur 24 %, während ausländische Kapitalerträge und Dividenden vollständig steuerfrei bleiben.
1. Zentrale Steuervorteile des Beckham-Gesetzes 2026
Während reguläre spanische Steuerresidenten einer weltweiten progressiven Besteuerung von bis zu 47 % bis 54 % unterliegen, bietet das Beckham-Regime erhebliche Privilegien:
| Steuerkategorie | Reguläre spanische Steuerresidenz (IRPF) | Beckham-Gesetz Sonderregime (Art. 93) |
|---|---|---|
| Spanische Arbeitseinkünfte (≤ 600.000 €) | Progressiv von 19 % bis 47 %–54 % | Pauschal 24 % |
| Spanische Arbeitseinkünfte (> 600.000 €) | Höchster regionaler Steuersatz | Pauschal 47 % |
| Ausländische Kapitalerträge & Dividenden | Weltweite Besteuerung (19 %–28 %) | 100 % Steuerfrei in Spanien |
| Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) | Besteuerung des weltweiten Gesamtvermögens | Nur in Spanien gelegenes Vermögen |
| Auslandsvermögensmeldung (Modelo 720) | Obligatorisch mit hohen Strafandrohungen | Vollständig befreit |
2. Voraussetzungen und Erweiterungen durch das Startup-Gesetz
- Digitale Nomaden & Remote Worker: Inhaber des spanischen Visums für internationale Telearbeit (Digital Nomad Visa) sind nun antragsberechtigt.
- Unternehmensleiter & Geschäftsführer: Zuzügler, die eine Geschäftsführerposition in einer spanischen Gesellschaft übernehmen.
- Verkürzte Voraufenthaltsfrist: Der Antragsteller darf in den letzten 5 Steuerjahren nicht in Spanien steueransässig gewesen sein (zuvor 10 Jahre).
- Einbezug von Familienangehörigen: Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren können ebenfalls vom 24 %-Regime profitieren.
3. Antragsverfahren & Strikte 6-Monats-Frist
Die Beantragung erfolgt über das Formular 149 (Modelo 149) bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) innerhalb einer Ausschlussfrist von genau 6 Monaten nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit bzw. Sozialversicherungsanmeldung. Die Steuervergünstigung gilt für das Zuzugsjahr plus 5 weitere Steuerjahre (insgesamt 6 Jahre).
4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Können digitale Nomaden das Beckham-Gesetz nutzen?
Ja. Seit der Reform durch das Startup-Gesetz können Inhaber des spanischen Digital Nomad Visums das 24 %ige Sondersteuerregime nach Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen.
Wie werden Zinsen und Aktiengewinne aus dem Ausland besteuert?
Ausländische Dividenden, Zinserträge und Veräußerungsgewinne außerhalb Spaniens sind nach dem Beckham-Gesetz zu 100 % von der spanischen Einkommensteuer befreit.
Müssen Begünstigte das Formular 720 (Modelo 720) einreichen?
Nein. Da die Antragsteller steuerlich als Nichtansässige behandelt werden, entfällt die Pflicht zur Abgabe der Auslandsvermögensdeklaration (Modelo 720) komplett.
Wie lange gilt der steuerliche Sonderstatus?
Das Sonderregime gilt für insgesamt maximal 6 aufeinanderfolgende Steuerjahre (das Zuzugsjahr und die darauffolgenden fünf Kalenderjahre).
Welcher Steuersatz greift bei Jahreseinkommen über 600.000 €?
Bis 600.000 € gilt der Pauschalsatz von 24 %. Der Betrag, der 600.000 € im selben Steuerjahr übersteigt, wird mit einem festen Steuersatz von 47 % besteuert.
Offizielle Quellen
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- Agencia TributariaSteuerbehörde
- Abogacía EspañolaRechtsanwaltskammer — Anwalt prüfen
- Registradores de EspañaGrundbuch